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Was kostet Craniosacraltherapie in Zürich und was bezahlt die Krankenkasse?

27. Aug.
3 Min. Lesezeit

Wer sich für eine Craniosacraltherapie interessiert, möchte natürlich wissen, welche Kosten entstehen und ob sich die Krankenkasse daran beteiligt.


Craniosacraltherapie wird in der Schweiz häufig über eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin teilweise vergütet. Wie viel die Krankenkasse übernimmt, hängt von der persönlichen Zusatzversicherung ab.


Craniosacralbehandlung bei Michael Bachmann in Zürich

Was kostet eine Craniosacralbehandlung?

Eine Behandlung dauert in der Regel 60 Minuten. Mein Stundenansatz beträgt CHF 132.-


Die Abrechnung erfolgt gemäss Tarif 590 in Zeiteinheiten von 5 Minuten. Berechnet wird die tatsächliche Behandlungsdauer.


Weitere Informationen zu den Behandlungskosten und meinen beiden Praxisstandorten findest du auf der Seite Praxis & Preise.


Bei Babys und Kindern kann eine Sitzung je nach Alter und Situation auch kürzer dauern.


Bei der ersten Sitzung nehmen wir uns zunächst Zeit für ein Gespräch. Wir besprechen dein Anliegen, deine gesundheitliche Situation und was du dir von der Behandlung wünschst. Danach beginnt die eigentliche Körperarbeit.



Bezahlt die Grundversicherung Craniosacraltherapie?

Eine Craniosacraltherapie bei einer nichtärztlichen Therapeutin oder einem nichtärztlichen Therapeuten wird normalerweise nicht von der obligatorischen Grundversicherung bezahlt.


Eine Beteiligung an den Behandlungskosten erfolgt in der Regel über eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.



Craniosacraltherapie und Krankenkasse: Was wird bezahlt?

Viele Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten. Wie hoch dieser Anteil ist, unterscheidet sich je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell.


Manche Versicherungen übernehmen einen bestimmten Prozentsatz. Andere vergüten einen festgelegten Betrag pro Stunde. Zusätzlich kann es einen jährlichen Höchstbetrag oder einen Selbstbehalt geben.


Deshalb kann ich keine allgemeine Zusage zur Kostenübernahme machen. Auch zwei Personen bei derselben Krankenkasse können unterschiedlich versichert sein und deshalb verschiedene Rückerstattungen erhalten.



Bin ich von den Krankenkassen anerkannt?

Ich bin beim ErfahrungsMedizinischen Register EMR und bei der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA registriert. Zusätzlich bin ich von Visana und EGK anerkannt und auf deren Therapeutenlisten aufgeführt.


Diese Anerkennungen sind für viele Versicherer eine Voraussetzung, damit Craniosacraltherapie über die Zusatzversicherung vergütet werden kann. Sie bedeuten aber nicht automatisch, dass jede Versicherung die Kosten übernimmt. Entscheidend ist immer dein persönliches Versicherungsmodell.


Meine ZSR Nummer lautet B725664.


Mit dieser Nummer kann deine Krankenkasse prüfen, ob und in welchem Umfang Behandlungen bei mir vergütet werden.



Wie kläre ich die Kostenübernahme ab?

Am besten fragst du vor der ersten Behandlung direkt bei deiner Krankenkasse nach.


Du kannst deiner Versicherung mitteilen, dass es sich um Craniosacraltherapie bei Michael Bachmann handelt. Mein Stundenansatz beträgt CHF 132. Meine ZSR Nummer lautet B725664 und ich bin beim EMR und bei der ASCA registriert.


Du kannst deine Krankenkasse zum Beispiel Folgendes fragen:


«Übernimmt meine Zusatzversicherung Craniosacraltherapie bei Michael Bachmann mit der ZSR Nummer B725664 und wie hoch ist die Vergütung pro Behandlung oder pro Jahr?»


So erhältst du eine verlässliche Auskunft zu deiner persönlichen Versicherung.



Häufige Fragen zu Kosten und Krankenkasse


Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Bei vielen Zusatzversicherungen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Bedingungen können sich jedoch je nach Versicherung unterscheiden. Im Zweifelsfall lohnt es sich, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.


Muss ich die Behandlung zuerst selbst bezahlen?

Ja. Nach der Behandlung erhältst du eine Rechnung und einen Rückforderungsbeleg. Diesen reichst du bei deiner Krankenkasse ein. Die Versicherung überweist dir anschliessend den Betrag, der gemäss deiner Zusatzversicherung übernommen wird.


Wie viel bezahlt meine Krankenkasse?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Einige Versicherungen übernehmen einen bestimmten Prozentsatz, andere einen festgelegten Betrag pro Stunde. Zusätzlich können jährliche Höchstbeträge oder weitere Einschränkungen gelten.


Reicht die Anerkennung beim EMR oder bei der ASCA aus?

Die Anerkennung ist für viele Krankenkassen eine wichtige Voraussetzung. Sie garantiert aber noch keine Vergütung. Entscheidend sind deine persönliche Zusatzversicherung und deren aktuelle Bedingungen.


Werden auch Behandlungen von Babys und Kindern vergütet?

Die Zusatzversicherung kann auch Craniosacralbehandlungen für Babys, Kinder und Jugendliche vergüten. Dafür muss das Kind entsprechend versichert sein und die Versicherung muss sowohl die Methode als auch den Therapeuten anerkennen.


Kann ich auch ohne Zusatzversicherung einen Termin vereinbaren?

Ja. Du kannst Craniosacraltherapie selbstverständlich auch ohne Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. In diesem Fall bezahlst du die Behandlungskosten selbst.



Craniosacraltherapie in Zürich

Ich behandle Erwachsene, Babys, Kinder und Jugendliche an zwei Standorten in Zürich Altstetten.


Im Zentrum Laguna findest du mich an der Badenerstrasse 816 in 8048 Zürich.


Freitags arbeite ich zusätzlich in der Praxis Physio Binder an der Bristenstrasse 16, direkt beim Bahnhof Altstetten.


Möchtest du einen Termin für eine Craniosacralbehandlung vereinbaren? Über die Onlinebuchung findest du direkt einen passenden Termin an einem meiner beiden Standorte in Zürich Altstetten.



 
 
 

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